Sachkunde- und Verhaltensprüfung


Als Sachverständige im Sinne des Landeshundegesetzes NRW bin ich vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkundenachweise zu erteilen und Verhaltensprüfungen abzunehmen. Das Landeshundegesetz NRW verlangt von dem Besitzer eines Hundes bestimmter Rassen und großer Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, den Nachweis, dass dieser über die dazu nötige theoretische Sachkunde verfügt, den Hund zu halten. Der Sachkundenachweis ist dann beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Für Hunde bestimmter Rassen sieht das LHundG NRW eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, es sei denn, es wird von einem Sachverständigen der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht zu beantragen.

 

Kosten für Sachkundenachweis (große Hunde): 30€

Termin: individuelle Absprache

 

Bitte nehmen Sie zur Terminabsprache Kontakt unter juttasonntag@gmx.de oder 01575 1405 901 auf.

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